Corona-Verordnung vom 15.12.2020

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Die Landesregierung Baden-Württemberg hat ihre aktuelle Corona-Verordnung gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert.

Mit Beschluss vom 15. Dezember 2020 hat die Landesregierung Baden-Württemberg ihre aktuelle Corona-Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert.

Die Änderungen treten am Mittwoch, den 16. Dezember 2020 in Kraft.

Für Dagis‘ Nesthäkchen bedeutet dies, dass wir nach den Ferien wieder mit einer Notbetreuung starten.

Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen.

Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung.

Bei Fragen zur Notbetreuung bei Dagis‘ Nesthäkchen können Sie mir gerne eine Email senden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Landes Baden-Württemberg.

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