INFO: Corona Testpflicht ab 10.1.2022
Die Corona-Pandemie stellt auch die Kindertagespflege vor große Herausforderungen. Mit Blick auf die Omikron-Variante wird im neuen Jahr auch in Einrichtungen der Kindertagespflege verpflichtend getestet.
Die aktuelle Regelung des Kultus- und das Sozialministeriums sieht vor, dass Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres nur dann in der Kindertagespflege betreut werden können, wenn ein negatives Testergebnis auf das Coronavirus vorliegt. Die Testpflicht gilt ab 10.1.2022.
Tests können vor Ort in oder zu Hause vorgenommen werden
Die Testungen können entweder vor Ort in oder zu Hause von den Eltern vorgenommen werden. Dabei müssen die Eltern der Einrichtung gegenüber nachweisen, dass sie der Testung nachgekommen sind und das Testergebnis negativ war. Tests von anerkannten Teststationen werden dabei natürlich auch anerkannt.
Vorgesehen ist, dass entweder drei Mal pro Woche ein Schnelltest vorgenommen, oder dass zwei Mal pro Woche ein PCR-Test gemacht wird.
Ebenso soll die Regelung, die für einen Wiedereintritt in den Betrieb nach einem positiven Test in der Gruppe gilt, angepasst werden. Hier soll gelten, dass die Kinder sich an fünf aufeinanderfolgenden Tagen testen müssen.
Weitere Informationen
Informationen zur aktuellen Teststrategie für Schulen, Kitas und die Kindertagespflege finden unter km-bw.de/Lde/startseite/sonder-seiten/teststrategie-schulen-kitas.